Wir hatten bereits berichtet, dass der Landwirt dem herausragenden Brutgebiet von gewässergebundenen Vogelarten „Große Wulschine“ bei Klitten im Landkreis Görlitz schweren Schaden zugefügt hatte. Im Winter 2020/21 wurden in dem Gebiet mit schwerem Gerät Gräben vertieft, neue Entwässerungsgräben angelegt, Feuchtstellen aufgefüllt und der torfige Boden zur Erhöhung des Abflusses abgetragen. Damit wurde der Wasserstand in der Feuchtwiese um ca. 50cm gesenkt und der Moorboden wurde der Oxidation (Zersetzung mit CO2-Freigabe) preisgegeben.
Wie zu erwarten verlor die Wulschine damit auch ihre Eignung als Brutgebiet für Rotschenkel, Bekassine, Kiebitz und Co. Mehrere (Vorort)Gespräche der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) mit dem Landwirt ließen leider keine Einsicht erkennen und erbrachten keine Einigung über eine Wiederherstellung der ursprünglichen hydrologischen Situation. Eine Frist zum Rückbau der illegalen Eingriffe bis November 2021 ließ der Landwirt verstreichen. Die UNB musste daher eine Ersatzvornahme anordnen, um den Rückbau auf Kosten des Verursachers selbst durchführen zu können. Gegen die Ersatzvornahme hatte der Landwirt geklagt und wollte eine aufschiebende Wirkung erreichen. Diese aufschiebende Wirkung hat das Verwaltungsgericht Dresden nun am 7. April 2022 abgelehnt. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass gesetzlich geschützte Biotope beschädigt wurden und hält auch die angeordnete Ersatzvornahme für ein verhältnissmäßiges Mittel. Der Landwirt hat bereits Beschwerde angekündigt, so dass sich das Verfahren weiter in die Länge zieht. Leidtragend ist mal wieder die Natur und das zweite Jahr in Folge degradiert der Moorboden und können einige unserer seltensten Vögel nicht brüten.
Die Schäferei aus Kaschel beweisst leider eindrucksvoll, dass das Führen eines Ökobetriebes nicht automatisch ein Einsatz für die Natur und den Schutz der Biodiversität ist. Die Glaubwürdigkeit solcher Gütesiegel würde steigen wenn sie nicht nur an landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen sondern auch an die Einhaltung von Naturschutzgesetzen gebunden wären.
Der VSO wird das Verfahren um die Große Wulschine am Schlossteich Klitten weiter genau verfolgen und den Umweltbehörden ggf. mit fachlicher Zuarbeit zur Seite stehen.